Patientenverfügung


Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, wichtige Fragen nicht mehr selbst beantworten zu können. Das Betreuungsrecht beantwortet die Frage, wer die Entscheidungen trifft, wenn eigenverantwortliches Handeln nicht mehr möglich ist.

 

In der Patientenverfügung kann man vorab über das Ob und Wie medizinischer Maßnahmen entscheiden. Wer nicht möchte, dass andere über die medizinische Behandlung entscheiden, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist, kann durch Patientenverfügung festlegen, ob bei konkret beschriebenen Krankheitszuständen bestimmte medizinische Maßnahmen gewünscht oder nicht gewünscht sind. Dank einer fraktionsübergreifend unterstützten Initiative ist die Patientenverfügung seit September 2009 gesetzlich verankert.

 

Häufig wird eine Patientenverfügung schon im Rahmen einer Vorsorgevollmacht z.B. notariell verfasst, hier gibt es zahlreiche Vordrucke.

 

Die medizinische Tragweite einer Festlegung in der Vollmacht erschließt sich dem Laien jedoch meist nicht von vorne herein, so dass Fragen offen bleiben.

 

In diesem Fall kann ärztliche Beratung und Unterstützung auch bei der Verfassung einer Vollmacht in unserer Praxis in Anspruch genommen werden.

 

Diese Beratung ist leider keine Leistung die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird.